Offenlegung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

1. Zweck dieser Offenlegung

Diese Offenlegung beschreibt, wie, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken Elemental Concept Künstliche-Intelligenz-Systeme (KI-Systeme), einschließlich generativer KI-Anwendungen, im Rahmen der Leistungserbringung gegenüber Kunden einsetzt.

Sie dient der Transparenz im Sinne der datenschutzrechtlichen Informationspflichten, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

2. Einsatz von KI-Systemen

Der Einsatz von KI-Systemen erfolgt unterstützend und ersetzt keine fachliche Prüfung oder Entscheidungsverantwortung durch qualifizierte Mitarbeitende.

KI-Systeme können insbesondere in folgenden Bereichen eingesetzt werden:

a) Beratungsleistungen

  • Analyse, Zusammenfassung und Strukturierung von im Projektkontext erhobenen Informationen (z. B. Interviewtranskripte, Umfrageergebnisse, Forschungsnotizen oder Anforderungskataloge), sofern personenbezogene Daten zuvor entfernt oder anonymisiert wurden;
  • Unterstützung bei der Erstellung von Projektunterlagen, Ergebnisdokumentationen sowie Zusammenfassungen von Workshops und Besprechungen.

b) Experience- und Design-Leistungen

  • Entwicklung und Prototyping von Konzepten, Services und Nutzererlebnissen;
  • Generierung von Visualisierungen und konzeptionellen Entwürfen zur Ideation;
  • Strukturierung und Synthese von Forschungsergebnissen;
  • Desk Research zur Analyse von Märkten, Zielgruppen, Wettbewerbern, Technologien und Trends.

c) Entwicklungsleistungen

  • Unterstützung bei der Softwareentwicklung (z. B. Code-Generierung, Code-Vervollständigung, Architekturüberlegungen);
  • Qualitätssicherung (z. B. Generierung von Testfällen, Fehlerklassifizierung, Log-Analyse);
  • Erstellung oder Aktualisierung technischer Dokumentation;
  • Unterstützung bei der Strukturierung von Backlogs, User Stories oder technischen Konzepten;
  • Unterstützung bei Datenverarbeitungsprozessen (z. B. Datenmapping, Transformationsvorschläge, SQL-Entwürfe);

Erstellung von Release-Informationen oder projektbezogener Kommunikation.

3. Umgang mit personenbezogenen und vertraulichen Daten

Grundsätzlich werden keine vertraulichen, sensiblen oder personenbezogenen Daten in externe KI-Systeme eingegeben.

Soweit im Einzelfall eine Verarbeitung personenbezogener Daten technisch erforderlich und rechtlich zulässig ist, erfolgt dies ausschließlich:

  • unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der DSGVO,
  • unter Anwendung von Datenminimierung, Pseudonymisierung oder Anonymisierung, soweit möglich,
  • sowie unter Berücksichtigung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen.

Eine Nutzung von Kundendaten zu Trainingszwecken externer KI-Anbieter erfolgt nicht, soweit dies technisch beeinflussbar ist.

4. Keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen

Es erfolgt keine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne von Art. 22 DSGVO.

Ergebnisse oder Vorschläge von KI-Systemen werden durch qualifizierte Mitarbeitende geprüft, bewertet und verantwortet. Die fachliche Endverantwortung verbleibt stets bei Elemental Concept.

5. Qualitätssicherung und Grenzen von KI-Systemen

KI-Systeme können unvollständige oder fehlerhafte Ergebnisse erzeugen. Aus diesem Grund unterliegen sämtliche Arbeitsergebnisse internen Qualitätssicherungsprozessen, einschließlich fachlicher Prüfung, technischer Tests und – sofern erforderlich – sicherheitsrelevanter Bewertungen.

6. Berücksichtigung kundenspezifischer Anforderungen

Sofern Kunden besondere Anforderungen hinsichtlich des Einsatzes von KI-Systemen haben, können diese im Projektkontext berücksichtigt werden. Entsprechende Anforderungen sind vor Projektbeginn klar zu definieren.

7. Aktualisierung dieser Offenlegung

Diese Offenlegung kann bei Bedarf angepasst werden, insbesondere bei Änderungen der eingesetzten Technologien oder der rechtlichen Rahmenbedingungen. Es gilt jeweils die auf dieser Website veröffentlichte Fassung.

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